10.07.2024 ● JP
Für Auszubildende gibt es mittlerweile einen Mindestlohn
Nicht überall greifen Tarifverträge in der Ausbildung. Wo das der Fall ist, gilt seit vergangenem Jahr eine Mindestausbildungsvergütung. Demnach liegt der Mindestlohn in der Ausbildung nun bei mindestens 550 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr bei 649 Euro.
Mindestlohn in der Ausbildung: 2019 versus 2021
Zum Vergleich: 2019 verdienten mehr als 100 000 Starter in die Ausbildung weniger als 500 Euro monatlich. Um dem entgegenzuwirken, wurde 2021 ein Mindestlohn für Auszubildende beschlossen, der verhindern soll, dass Menschen in der Ausbildung weniger als 500 Euro verdienen. Verankert ist der Mindestlohn im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mindestausbildungsvergütung steigt nun jährlich an
Der Mindestlohn steigt einerseits mit der Dauer der Ausbildung an. Allerdings ist im Berufsbildungsgesetz auch eine jährliche Erhöhung der Mindestlöhne für Azubis vorgesehen. Zum Ausbildungsbeginn 2022 wird der Mindestlohn im ersten Lehrjahr bei 585 Euro liegen, 2023 bei 620 Euro. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung jedes Jahr neu berechnet. Die seit 2020 geltende Mindestvergütung ist dann relevant, wenn kein Tarifvertrag greift oder ein tariflicher Lohn unter den Grenzen läge.
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