19.06.2019
Arbeitgeber hat bei Tattoos kein Mitspracherecht – mit zwei Ausnahmen
Foto: Facundo Arrizabalaga (dpa/epa)
Ob ein Trash-Polka-Tattoo auf dem gesamten Unterarm oder lediglich ein kleines unauffälliges Dotwork-Tattoo auf dem Handrücken: Was viele Menschen als schöne Körperkunst empfinden, fällt bei Arbeitgebern nicht immer angenehm auf – und das, obwohl Tattoos schon lange ein völlig normales Stilmittel der kreativen Selbstentfaltung darstellen. Einige Arbeitgeber versuchen daher, künftige Tattoowierungen zu verhindern. Ist das überhaupt erlaubt?
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp, sagt nein. „In der Regel geht das den Arbeitgeber nichts an”, sagt Schipp. Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen stehen in der Regel über dem Interesse des Arbeitgebers. Mit zwei Ausnahmen.
- Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub zurückziehen?
- Soll ich zum ersten oder zum letzten eines Monats kündigen?
Arbeitgeber ist der Staat oder das Tattoo ist geschäftsschädigend
Wenn ein Arbeitgeber beweisen kann, dass sich das Tattoo „schädigend auf den Betriebsablauf” auswirkt, darf er zum Beispiel verlangen, dass eine tätowierte Mitarbeiterin eine lange Bluse trägt, die das Tattoo verdeckt. Klassischer Fall: In einem sehr konservativem Geschäft entschließen sich Kunden, nicht mehr zu kommen, weil der Angestellte tätowiert ist.
Strengere Regelungen gelten außerdem für diejenigen, die beim Staat angestellt sind. Das Beamtenrecht erlaubt, dass Tattoos sogar verboten werden.
Sie suchen eine Arbeitsstelle, die Ihre Tattoowierungen akzeptiert? Dann suchen Sie hier Ihren neuen Traumjob.
Teilen per: