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Frau beim Vorstellungsgespräch(c) Getty Images

02.06.2022 JP

Darf ich während der Arbeitszeit zum Vorstellungsgespräch?

Unterschiedliche Gründe bringen Mitarbeiter:innen zu einem neuen Job. Mal kitzelt die neue Herausforderung, mal gibt es Unzufriedenheiten mit dem Jobinhalt oder Vorgesetzten und wieder andere werden schlichtweg gekündigt. Fakt ist: Egal was die Motivation zur Jobsuche ist, sie läuft oft noch ab, während man seiner täglichen Arbeit nachgeht.

Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit nur, wenn vom Vorgesetzten erlaubt oder nach Kündigung

Ob man allerdings während der Arbeitszeit einfach zu einem neuen Jobinterview darf, hängt gesetzlich vom Umstand der Suche nach einem neuen Job ab. Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, hat hier mehr Freiheiten. Geregelt werden die auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es, dass vom aktuellen Arbeitgeber eine „angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren” ist. Während der noch laufenden Beschäftigung eines gekündigten Mitarbeiters darf man also nicht nur zu anderen Vorstellungsgesprächen, sondern auch Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Die Freistellung dafür muss allerdings ausdrücklich beim Noch-Arbeitgeber angefragt werden.

Urlaub nehmen für Vorstellungsgespräche und Verschwiegenheit vereinbaren

Anders ist es, wenn man selbst auf der Suche nach einem neuen Job ist, von dem der aktuelle Arbeitgeber nichts weiß. Wer offen mit seinen Vorgesetzten kommuniziert, kann dafür Ausnahmeregelungen erhalten. Wer es geheim lässt, sollte „am besten für ein Vorstellungsgespräch Urlaub nehmen“, rät der Schweinfurter Anwalt und Arbeitsrechtler Janus Galka. Darüber hinaus sollte ein potenzieller neuer Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Dafür reicht es zu betonen, dass das „Gespräch unter den beiden Parteien bleiben sollte“.

Hier schnell neuen Job finden 

Anderenfalls kann es Ärger geben, das hat auch Galka in seinen Jahren als Anwalt schon erlebt. „Wer einfach so abhaut oder krankmacht, kann auch fristlos gekündigt werden.“ Wenn es dazu kommt, braucht es meistens einen Anwalt, der vermittelt.

Wer gekündigt wurde, erhält auch Geld, wenn er ein Vorstellungsgespräch bei einem neuen Arbeitgeber wahrnimmt. Zumindest, wenn es sich laut BGB um eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ handle, die ein:e Arbeitnehmer:in wegen eines Jobinterviews ausfalle.

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