21.04.2020
Homeoffice während Corona: Muss ich private Geräte zur Verfügung stellen?
Foto: dpa
Viele Unternehmen in Unterfranken schicken ihre Mitarbeiter während des Coronavirus zum Arbeiten nach Hause. Diese reine Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass sich Covid-19 in der Firma und darüber hinaus ausbreitet. Wer „remote“ arbeitet, also im Homeoffice sitzt, der ist nicht immer so perfekt ausgestattet, wie an seinem Arbeitsplatz. Private Geräte helfen, um schneller und gezielter zu arbeiten. Aber kann der Arbeitnehmer fordern, dass private Geräte für die Erledigung des Jobs genutzt werden?
Der Arbeitgeber ist für die richtige Technik verantwortlich
Rechtlich ist die Lage klar: „Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen”, sagt der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. Auch dann nicht, wenn es eine Vereinbarung zum Homeoffice oder nur eine mündliche Einigung gibt. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer ausrüsten.
Streit zwischen den Parteien: Denken Sie an die Zukunft
Wer den Braten riecht und deshalb gerne mal einige Tage die Arbeit bezahlt aussetzen möchte, der irrt. Wer die Arbeit verweigert, weil er kein Dienstgerät hat, kann Probleme bekommen. Gerade in kleineren Betrieben, die auf die stetige Arbeitsleistung ihres überschaubaren Teams angewiesen sind, kann das den Job kosten. „Und dann ist die Frage, ob man das wollte“, fragt Bredereck. Weigerungen sorgen immer für Spannungen und man sehe sich laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht schließlich nach der Krise auch wieder.
Geringeres Arbeitspensum: Am besten via E-Mail die Situation erklären
Wer beispielsweise nur ein Arbeitsgerät für zwei Personen im Haushalt zur Verfügung hat, sollte die Situation über sein eingeschränktes Arbeitspensum offen erklären. Idealerweise per E-Mail, denn „dann liegt der Ball beim Arbeitgeber, und dieser muss nach Lösungen suchen.“
Eine Lösung kann sein, dass sich Arbeitnehmer auf eigene Faust ein weiteres Gerät anschaffen und sich nach Möglichkeit das Geld dafür vom Arbeitgeber wieder holen. Wenn es keine technische Lösung für die Situation gibt, hat der Arbeitgeber immer noch die Möglichkeit, das geringere Arbeitspensum zu akzeptieren. Auf einen unnötigen Zwist aufgrund der aktuellen Situation sollte sich aber keiner einlassen – weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer.
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