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Kündigungsschreiben(c) Getty Images

19.06.2019 JP

Job: Kündigung zum 01. oder zum 31. eines Monats?

Eine Kündigung zu formulieren, ist schnell erledigt. Auf mainpost.de bieten wir Ihnen zwei verschiedene Vorlagen an, die ein Verlassen Ihrer aktuellen Arbeitsstelle – zumindest bürokratisch – stark vereinfacht.

Doch auch diese Vorlagen lassen zwei Punkte offen, die bedeutungsvoll sein können. Denn entscheidend bei einer ordentlichen Kündigung ist für den Arbeitgeber, zum wievielten Sie das Unternehmen verlassen wollen.

Hier ist relevant, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Manche Unternehmen arbeiten mit veränderten Kündigungsfristen. Allerdings gibt es auch eine gesetzliche Regelung.

Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Damit ist in Ihrem nächsten Kündigungsschreiben als letzter Arbeitstag entweder der 15. eines Monats oder der letzte Tag des Monats (28. / 30. oder 31.) einzutragen. Eine Kündigung zum 01. eines Monats ist hinfällig.

Was ist, wenn in meinem Arbeitsvertrag etwas anderes steht?

Einzelvertragliche Abmachungen können die gesetzliche Richtlinie aufweichen. Allerdings gilt: Individuelle Vereinbarungen sehen für den Arbeitnehmer nie eine längere Kündigungsfrist voraus, als sie für den Arbeitgeber besteht. Kann der Arbeitgeber laut Vertrag Ihnen innerhalb eines Monats kündigen, dürfen Sie dies auch tun.

Kann ich es mir einfach machen und zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen?

Viele Arbeitnehmer vertrauen auf die Formulierung, zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen zu wollen. Meist ist das weder für den Arbeitgeber, noch für den Arbeitnehmer ein Problem und gängige Praxis. Im Zweifelsfall, also beispielsweise einem sehr angespannten Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, raten Experten dennoch davon ab.

Besser ist es, einen konkreten Termin, der sich an der vertraglich getroffenen Frist orientiert, anzugeben. Damit garantieren Sie sich selbst, dass Ihre Kündigung nicht schon bei der Erklärung scheitert.

Sie suchen einen neuen Job? Wir helfen Ihnen dabei! 

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