05.07.2019
Lügen im Bewerbungsgespräch: Ist das erlaubt?
Fließend englisch und spanisch? Berufserfahrung? Aber ja!
Flunkern gehört bei der Bewerbung dazu, oder? Doch im Bewerbungsgespräch lügen? Das kommt auf die Fragen an.
„Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Fragerecht bei Bewerbern. Er muss überprüfen, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Position geeignet ist”, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Anforderungen an die Position stehen, müssen Bewerber wahrheitsgemäß antworten. Also etwa, wenn es um die Berufserfahrung oder die persönliche Verfügbarkeit geht.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis anfechten oder kündigen, wenn im Bewerbungsgespräch eine berechtigte Frage wahrheitswidrig beantwortet wird.
Hier ist Lügen nicht erlaubt
Wer sich auf eine Stelle im Call Center bewirbt, bei der man mit Kunden-Kreditkartendaten arbeitet, muss auf Nachfrage wahrheitsgemäß offenlegen, ob er Vorstrafen zu Vermögensdelikten hat. In einem solchem Fall habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, diese Informationen zu erfahren.
Auch dürfen keine falschen Kompetenzen vorgetäuscht werden. Wer vorgibt, über hervorragende Kenntnisse einer Fremdsprache zu verfügen, diese aber gar nicht hat, kriegt Probleme. Wenn ein Bewerber den Arbeitgeber derart über die eigene Eignung täuscht, kann dieser das Arbeitsverhältnis später anfechten.
Wann ist Lügen im Bewerbungsgespräch erlaubt?
Eine grundsätzliche Offenbarungspflicht für Bewerber gibt es aber laut Meyer nicht. Das heißt: Wer nicht gefragt wird, muss bestimmte Informationen - etwa zu Kompetenzen bei einer bestimmten Software - auch nicht von sich aus offenlegen. Es kann jedoch Ausnahmen geben. Im Zweifel sind das Einzelfallentscheidungen.
Bei unzulässigen Fragen sieht die Sache etwas anders aus. Stellt der Arbeitgeber Fragen, die nichts mit den betrieblichen Anforderungen zu tun haben, muss der Bewerber nicht antworten und dürfen sogar lügen.
Das können zum Beispiel Fragen zur Familienplanung, zu einer Schwangerschaft oder zur sexuellen Orientierung sein. Eine schwangere Frau etwa, die sich als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung vorstellt, darf verneinen, dass sie schwanger ist, wenn der Arbeitgeber danach fragt.
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