16.07.2019
Minusstunden: Darf der Arbeitgeber sie einfach anordnen?
Überstunden sind keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn es nicht genug Arbeit gibt? Darf der Arbeitgeber dann Minusstunden anordnen?
Mit Ja oder Nein lässt sich die Frage nicht beatworten: „Es kommt darauf an: Was haben die Parteien vereinbart?”, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sind die Zeiten vertraglich festgelegt, etwa täglich zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr, könne der Arbeitgeber diese nicht einfach verschieben. Minusstunden anzuordnen, ist dann nicht möglich.
Arbeitszeitkonten
Gebe es aber Arbeitszeitkonten, erklärt Schipp, oder wenn der Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen mit Zustimmung des Betriebsrats getroffen hat, können die Minusstunden der Mitarbeiter dort erfasst werden.
Sind die Betriebe saisonalen Schwankungen unterworfen, kann dies häufig vorkommen. In der Hochsaison werden insgesamt mehr, in der Nebensaison weniger Stunden abgerufen.
Es sollte aber eine Grenze für Minusstunden vereinbart werden, erläutert der Fachanwalt. „Sonst führt der Arbeitnehmer irgendwann eine zu große Last von Minusstunden vor sich her, die er gar nicht mehr aufholen kann.”
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