06.08.2019
Wer krank wird, hat Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber
Foto: Arno Burgi (dpa)
Der Mensch als „Humankapital“: Was 2005 zum Unwort des Jahres gewählt wurde ist dennoch ein klares Zeichen dafür, dass mit Menschen (Arbeitnehmern) Geld verdient wird. Fällt die Ressource Mensch aus, kostet das ein Unternehmen nicht nur die Arbeitskraft als Leistung, sondern auch das Wissen, dass der jeweilige Arbeitnehmer mitbringt. Ergo, der Betrieb verliert Geld. Daher definiert das Arbeitsrecht einige Punkte, die nicht nur den Arbeitnehmer, sondern auch den Arbeitgeber im Krankheitsfall schützen sollen.
Zentral wird hier zwischen Anzeigenpflicht und Nachweispflicht unterschieden, wie der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hinweist. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede, wenn es um die Pflichten der Arbeitnehmer geht:
Anzeigenpflicht und Nachweispflicht
- Anzeigenpflicht: Sie besagt, dass Beschäftigte ihren Arbeitgeber auf jeden Fall sofort über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer informieren müssen. (Telefonisch, anderenfalls auf Wegen, die den betrieblichen Vorgaben entsprechen.)
- Nachweispflicht: Der Erkrankte muss nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Das geht mit einem ärztlichen Formular, der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Zu oft krank? Ab wann Ihnen eine Abmahnung wegen Krankheit droht
Abmahnungen werden ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer sich mehrfach falsch verhält und ein Unternehmen ihn mit Nachdruck auf sein Fehlverhalten hinweist. Da Krankheit in den seltensten Fällen eigenverschuldet ist, gibt es hier auch keinen Grund für eine Abmahnung.
Aber: Wird die Krankmeldung beispielsweise zu spät eingereicht (die Entschuldigung erfolgt z.B. erst nach Start des Arbeitstages), kann es eine Abmahnung wegen Krankheit hageln.
Pflichten bei Krankheit im Job: Droht auch eine Kündigung?
Eine Kündigung kann ebenfalls erfolgen (im Rahmen des Kündigungsschutzgesetz KSchG), wenn wegen persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften und Umstände des Arbeitnehmers der Zweck des Arbeitsvertrags nicht mehr erfüllt werden kann. Hier kann Krankheit durchaus ein Faktor sein. Eine Kündigung kann aber auch verhaltensbedingt erfolgen. Das heißt: Wenn sich ein Arbeitnehmer regelmäßig zu spät krank meldet oder keine Krankmeldung abgibt, wird er diese Taktik künftig nicht mehr in seinem aktuellen Unternehmen weiterverfolgen können.
Im Zweifel Kündigungsschutzklage einreichen
Sind Sie zu Unrecht abgemahnt worden oder wurde Ihnen sogar eine Kündigung ausgesprochen? Dann kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir empfehlen an dieser Stelle, einen Anwalt einzuschalten.
Auf der Suche nach einem neuen Beruf? Dann hilft Ihnen unser jobs.mainpost.de-Agent weiter!
Teilen per: