11.07.2024 ● JP
Fotos und Bilder in Stellenanzeigen - was dabei verboten ist
Ein aktuelles Beispiel auf jobs.mainpost.de zeigt: Nicht jedes Bild darf für eine Stellenanzeige verwendet werden. Um unangenehme Post vom Anwalt zu vermeiden, gibt es hier Tipps, welche Fotos in welchem Fall verwendet werden dürfen und was Unternehmen beim Urheberrecht beachten müssen.
Oft stoßen Mitarbeitende in Personalabteilungen auf tolle Fotos im Netz. Warum nicht mit einem tollen Festungsbild aus Würzburg Werbung für den Job in einer Stellenanzeige machen? Schließlich leben neue Mitarbeiter:innen auch hier und bekommen in den Städten und Dörfern der Region einiges an Lebensqualität geboten. Ein klares Plus, um eine Karriere in der Region zu starten.
Ein Festungsbild sollte in einer Stellenanzeige und auch darüber hinaus nie unkritisch verwendet werden. Wer Fotos in einer Stellenanzeige verwendet, sollte sich bei Lizenz- und Nutzungsrechten sicher sein. So will es das Urheberrecht. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist nach § 31 UrhG dem oder der Schöpfer:in erlaubt, also in den meisten Fällen auf jobs.mainpost.de Fotograf:innen. Vor der Verwendung von Fotos müssen Personalabteilungen also immer die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers, also des oder der Fotograf:in eingeholt haben, damit das Urheberrecht nicht verletzt wird.
Fotos aus Bilddatenbanken
Sogenannte Stockfotos erhalten Recruiter:innen von Portalen wie Shutterstock oder Getty Images. Dort werden Nutzungsrechte für beispielsweise Stellenanzeigen gekauft, um das Foto im Anschluss verwenden zu können. Achtung bei Lizenzkäufen: Diese können zeitlich und auch in ihrer Platzierungsfreiheit eingeschränkt sein. Komplette Sicherheit erhalten Personaler:innen bei der Verwendung kostenfreier Bilddatenbanken. Dort stellen Fotograf:innen frei verfügbare Bilder online, die nicht nur kostenfrei sind, sondern deren Bearbeitung erlaubt ist, bei denen der oder die Urheber:in nicht genannt werden muss und die, das ist wichtig, kommerziell genutzt werden dürfen. Auch Bilder mit einem Creative-Common-(CC)-Siegel können ohne Bedenken verwendet werden, auch wenn sie nicht von einer kostenfreien Bilddatenbank kommen.
Beispiele für kostenfreie Bilddatenbanken
Das Problem: Fotos der Bilddatenbanken, egal ob kostenfrei oder kostenpflichtig, werden global und in vielfacher Form überall im Netz verwendet. Häufig findet sich dort auch kein individiuelles, regionales Material.
Fotograf:in beauftragen
Dann ist eine Personalabteilung auf der sicheren Seite, wenn entweder Mitarbeitende selbst Fotos im Unternehmen erstellen oder eine:n Fotograf:in beauftragen. Wichtig: Ist das der Fall, sollte immer eine schriftliche Nutzungsbewilligung für Fotos vorliegen. Egal ob sie von Mitarbeiter:innen oder professionellen Fotograf:innen erstellt werden. Anderenfalls können immer Urheberrechtsverletzungen eingeklagt werden, wenn das Foto beispielsweise für einen Zweck verwendet wird, der nicht abgesprochen war. Wie beispielsweise die Verwendung eines regionalen Fotos für eine Stellenanzeige auf jobs.mainpost.de oder eine Social Media Kampagne von jobs.mainpost.de.
Was verboten ist
Der Download eines Fotos von Google ist nicht verboten, die Verbreitung dessen, ohne über die Quelle und die Nutzungsrechte Bescheid zu wissen, hingegen schon. Urheberrechtsverletzungen dieser Art klagen Anwälte und deren Mandant:innen erst einmal bei der verbreitenden Plattform - in diesem Fall dem Karriereportal jobs.mainpost.de - ein. Da Stellenanzeigen aber in den Verantwortungsbereich der ausschreibenden Unternehmen fallen, kann die Post vom Anwalt im Nachgang bei der jeweiligen Firma landen. Um diesen, gerade aktuellen Fall, zu vermeiden, lohnt sich bei zu verwendenden Bildern immer eine Prüfung, ob dieses tatsächlich zweifelsfrei online gestellt werden darf.
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