11.07.2024 ● JP
Gendern in Stellenanzeigen: Vorsicht vor Abmahnungen
Inklusive Sprache erhitzt die Gemüter. Sollte die Sprache nicht nur in schriftlicher Form, sondern auch im gesprochenen Wort in einer aufgeklärten Gesellschaft Anwendung finden? Braucht es die Berücksichtigung non-binärer Geschlechtsidentitäten? Und wie gendert man überhaupt richtig? Zu diesem seit vielen Monaten kontrovers geführten gesellschaftlichen Diskurs gibt es eine neue Studie der Universität Würzburg, die zumindest die Anwendung des Gendersternchens (*) oder eben eines Doppelpunkts, wie er in Texten auf jobs.mainpost.de verwendet wird, in ein neues Licht rückt.
Für Personaler:innen ist gendern schon lange ein verpflichtendes Thema. Dahinter steht ein Gesetz. Der Absatz 2 des dritten Artikels im Grundgesetz stellt Frauen und Männer gleich. Und die Details, wie das auszusehen hat, sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt. Deshalb haben sich in den vergangenen Jahren genderneutral formulierte Stellenanzeigen durchgesetzt. Denn seit 2019 muss auch das dritte Geschlecht „Divers“ in Stellenanzeigen Berücksichtigung finden.
Achtung: Bei nicht gendergerechten Anzeigen drohen Abmahnungen
Die Einhaltung dieser Regeln geht so weit, dass bei Nichtbeachtung Post vom Anwalt eintrudeln kann. Auch auf der regionalen Karriereplattform jobs.mainpost.de gab es bereits eine erste Abmahnung für ein Unternehmen durch eine externe Anwaltskanzlei. Kanzleien im Bundesgebiet versenden Abmahnschreiben offenbar bereits im großen Stil, wenn sich Stellenanzeigen nicht an gültige rechtliche Vorgaben halten. Für Unternehmen kann das schnell zum Problem werden: Ist ein Unternehmen verdächtig, aufgrund des Geschlechts zu diskriminieren, muss die verursachende Firma das Gegenteil beweisen. Und das ist oft schwierig.
Tipps, um bei jobs.mainpost.de richtig zu gendern
- Bei der Berufsbezeichnung die drei Buchstaben „m/w/d“ ergänzen
- Ist der Jobtitel im Text der Anzeige nochmals genannt, auch hier mit „m/w/d“ versehen
- Formulierung von Stellenanzeigen relativ frei, besser aber generisches Maskulinum vermeiden
- Beispiel: „Mitarbeiter*innen“ oder „Mitarbeitende“ statt Mitarbeiter verwenden
- Es gibt Ausnahmen von der Regel
Das Gendern in Stellenanzeigen soll betonen, dass das Geschlecht für den Job kein Auswahlkriterium ist. Wie bei jeder Regel gibt es aber auch hier Ausnahmen. Beispielsweise, wenn der oder die Arbeitgeber:in ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, um ein bestimmtes Geschlecht einzustellen. Einfaches Beispiel: Flughafen. Dort dürfen nur weibliche Kontrolleurinnen Frauen abtasten. Für diesen Job müssen also auch Frauen eingestellt werden.
Authentisches Schreiben unter zwingender Einhaltung der Minimalanforderung
Im Kern sollte außerhalb dieser Ausnahme immer darauf geachtet werden, als Minimum die drei Geschlechter männlich, weiblich und divers anzusprechen. Auf jobs.mainpost.de sollte das im Titel der Anzeige erfolgen wie auch im Text, wenn die Berufsbezeichnung nochmals genannt wird. Darüber hinaus ist es richtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen, aber nicht zu umständlich zu werden. Schließlich haben die unterschiedlichen Formen des Genderns alle ihre Vor- und Nachteile. Dadurch sollten Personaler:innen für sich die beste Form finden, um das Unternehmen auch authentisch zu repräsentieren.
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