30.03.2020
Welche staatliche Hilfe kann ich in der Corona-Krise beantragen?
Bild: dpa
Von Autozulieferern über Kleidungsläden bis hin zur Gastronomie: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Branchen heftig. Ob Freischaffende, Angestellte oder Unternehmer - zum Teil stehen Existenzen auf dem Spiel, unzählige Menschen müssen zumindest mit schmerzhaften finanziellen Einschnitten leben.
Der Bundestag hat Hilfen in Milliardenhöhe sowie Erleichterungen etwa bei den Steuern beschlossen. Der Bundesrat hat dem nun zugestimmt. Doch wer hat Anspruch auf was?
Corona-Hilfe für Arbeitnehmer
Firmen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn ein bestimmter Anteil ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen ist. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies Einbußen. Denn die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur einen Anteil des Nettolohnausfalls: 60 Prozent. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Als Kinder zählen unter 18-Jährige und unter Umständen auch älterer Nachwuchs bis maximal zum 25. Geburtstag.
Was bedeutet Kurzarbeitergeld finanziell? Konkret am Beispiel gerechnet: Wer vorher 3000 Euro netto verdient hat und nun durch die reduzierte Arbeitszeit nur noch 1000 Euro netto bekommt, hat eine Lücke von 2000 Euro. Davon übernimmt die Bundesarbeitsagentur 60 Prozent, also 1200 Euro. So steht man mit 2200 statt zuvor 3000 Euro da. Sinkt die Stundenzahl auf null, weil gar nicht mehr gearbeitet werden soll, erhält man in diesem Beispiel 60 Prozent von 3000 Euro - also 1800 Euro. Eine enorme Differenz. Das Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden.
Hilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen
Sie haben Anspruch auf Soforthilfen. Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten auf Antrag einmalig bis zu 9000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Voraussetzung ist dass man wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge von Corona hat und nicht schon vor März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.
Beantragen kann man die Mittel aller Voraussicht nach bei den Landesförderanstalten. Denn die Gelder werden über die Länder ausgezahlt. Wann sie fließen, ist noch unklar, ebenso der genaue Ablauf beim Beantragen.
Staatliches Corona-Geld für die großen Unternehmen
Neben den steuerlichen Erleichterungen und dem KfW-Sonderprogramm können sie von einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds profitieren, den der Bund gegründet hat und der mehrere hundert Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen, Bürgschaften und Kreditrefinanzierungen bereithält. Im Fokus stehen hier laut Finanzministerium größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Aber auch kleinere Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren könnten berücksichtigt werden.
Wie läuft das mit den Steuern?
Firmen bekommen auch bei fälligen Steuern Hilfe. Können aufgrund der Krise Einkommen- und Körperschaftssteuer im Moment nicht geleistet werden, kann man sie zinsfrei stunden - das beantragt man beim Finanzamt, wie der Bund der Steuerzahler erklärt. Bei der Umsatzsteuer müsse die Stundung im Einzelfall geprüft werden.
Auch eine Reduzierung von Vorauszahlungen und ein Absenken des Steuermessbetrags für die Gewerbesteuer lassen sich beantragen. Unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern stellt für die entsprechenden Anträge online ein Formular bereit
Und was ist mit meinem Verdienstausfall?
Wenn Freiberufler oder Selbstständige vom Gesundheitsamt ein berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt bekommen, etwa weil sie in Quarantäne müssen, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese müssen sie bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen, in Berlin etwa per E-Mail an die Senatsverwaltung für Finanzen. Für die ersten sechs Wochen steht Betroffenen laut Infektionsschutzgesetz eine Summe in Höhe des zu erwartenden Verdienstausfalls zu. Auch Betriebsausgaben können erstattet werden. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung..
Was, wenn ich als Mieter nicht mehr zahlen kann?
Mietern soll nicht mehr gekündigt werden, wenn sie in Folge der Corona-Krise in Zahlungsnot kommen. Entsprechende Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 sollen demnach nicht zur Kündigung führen. Grundsätzlich, das wird betont, besteht die Pflicht zur Mietzahlung natürlich weiter. Und: Wer die Kosten für Strom, Gas, Telekommunikation oder zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden.
Corona für Eltern
Kitas und Schulen sind zu, aber die Kinder brauchen Betreuung: Eltern stellt die Corona-Krise vor besondere Herausforderungen. Bricht ein Teil des Einkommens weg, weil nicht mehr so viel Zeit für die Arbeit ist, sollen Väter und Mütter künftig von einer längeren Lohnfortzahlung profitieren. Bisher hat man in diesen Fällen nur für wenige Tage darauf Anspruch.
Den neuen Regelungen zufolge zahlt der Staat nun für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, wenn Eltern Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen daheim betreuen müssen. Die Summe ist aber gedeckelt, pro Monat gibt es höchstens 2016 Euro. Und: Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde. Um das Geld zu bekommen, wendet man sich an seinen Arbeitgeber - der holt sich das Geld dann vom zuständigen Bundesland zurück.
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