02.07.2024 ● JP
Wie Handwerksbetriebe mit unpünktlichen Auszubildenden umgehen sollten
Auspennen. Das ist doch eine Sache! Vor allem, wenn es am Vorabend dann doch länger wurde und am nächsten Tag doch die Arbeit wartet. In dem speziellen Fall wird aus dem Auspennen dann aber doch eher ein Verschlafen. Peinlich! Und für den:die Chef:in eine blöde Sache, schließlich bleibt dann nicht nur der:die Auszubildende, sondern auch die Arbeit liegen.
Vorkommen kann das mal, das weiß jeder. Was aber, wenn Auszubildende aus Handwerksbetrieben regelmäßig zu spät kommen? Barbara Hoffstadt, Leiterin der Abteilung Ausbildung der Handwerkskammer für Unterfranken, wirbt einerseits um Verständnis, andererseits empfiehlt sie aber auch, zu Ausbildungsbeginn die Grenzen klar aufzustellen: „Jugendliche erleben beim Übergang von Schule in den Beruf viele neue Herausforderungen und persönliche Veränderungen. Es ist wichtig, dass Ausbildungsbetriebe sich dessen bewusst sind und damit entsprechend umgehen. Wichtig ist in dieser Situation auch, dass vorab die formellen Regeln erläutert und erklärt werden, dazu gehört auch das Thema Pünktlichkeit.“
Wer dann doch zu häufig gegen Absprachen verstößt, sollte darauf in einem Vier-Augen-Gespräch angesprochen werden. Wichtig sei es, Hintergründe der Verspätung zu erfragen.
In der Region stehe man zu diesem Thema mit Handwerker:innen und deren Betrieben in Kontakt, „aber nicht gehäuft“, so Hoffstadt. „Wir raten Handwerksbetrieben bereits vor der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags, mit dem neuen Auszubildenden zu prüfen, ob es dauerhaft gewährleistet ist, den Ausbildungsplatz auch zu erreichen.“ Denn nicht zwingend sind es Unlust und zu langes Feiern am Vorabend, dass Auszubildende zu spät kommen. Sondern auch aufgrund fehlender Infrastruktur.
Wer unpünktlich ist, kann dennoch gekündigt werden
Was aber, wenn ein:e Auszubildende:r sich trotz eines Gesprächs und Hinweisen nicht an die Vereinbarungen hält? Dann sind Abmahnungen und die Kündigung eine Option. „In einem Gespräch mit dem Auszubildenden sollten Vorgesetzte ihre Position klar benennen und erklären, was sie an der Situation stört und welche Veränderung sie sich wünschen. Auch mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen wie etwa das Aussprechen einer Abmahnung können dann erläutert werden.“
Die Abmahnung sei mit einer gelben Karte im Fußball gleichzusetzen und könne gezogen werden. Im Zweifel können sich Handwerksbetriebe aber auch mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer kurzschließen, um ein Vorgehen zu besprechen.
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