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Haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage?

Sie möchten gerne länger verreisen, haben aber nicht genug Urlaubstage für Ihre Pläne übrig? Dann kann unbezahlter Urlaub helfen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber quer stellt
Veröffentlicht am 10.09.2020

Foto: dpa

Gerade für längere Auslandsaufenthalte spekulieren viele Arbeitnehmer auf eine Extraportion Urlaub. Das Plus an Tagen kann von vielen Angestellten in Form von unbezahlten Urlaubstagen in Anspruch genommen werden. Doch nicht jeder Arbeitgeber spielt bei den Plänen mit.

Unbezahlter Urlaub: Gibt es spezielle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag?

Während manchem Arbeitnehmer es lieber ist, auf Geld zu verzichten und mehr Urlaub im Jahr zu haben, planen Arbeitgeber gerne mit ihren Angestellten. Rechtlich gibt es dazu eine klare Aussage: Unbezahlter Urlaub muss nicht gewährt werden. Außer „es gibt dazu Vereinbarungen im Arbeitsvertrag“, sagt Peter Meyer, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin tätig ist.

Der bessere Weg, als auf unbezahlten Urlaub zu pochen, ist daher die längerfristige Abstimmung. Wenn Angestellte rechtzeitig bei ihren Vorgesetzten anklopfen, kann es eher mit dem unbezahlten Urlaub klappen.

Sozialversicherung greift nach über einem Monat Urlaub nicht mehr

Für Arbeitnehmer dürfte bei ihren Planungen vor allem eine Sache wichtig sein: der Versicherungsschutz. Denn der greift nach über einem Monat unbezahlter Urlaubszeit nicht mehr. Danach müssten sich Arbeitnehmer selbst versichern.

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