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Hitzefrei: Wer passt auf die Kinder auf?

Wenn die Kinder hitzefrei haben, stehen manche Eltern vor einem Problem: Wer passt jetzt auf die Kleinen auf, wenn Mama und Papa auf der Arbeit sind? Paragraf 616 hilft vielleicht weiter.
Veröffentlicht am 01.07.2019

Die meisten Kinder freuen sich, wenn sie hitzefrei bekommen. Manche Eltern stehen allerdings vor dem Problem, dass sie am Vormittag selbst auf der Arbeit sind. Hitzefrei für Arbeitnehmer? Das gibt es sehr selten. Allerdings können Arbeitnehmer für eine kurzfristige Betreuung freigestellt werden.

Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt, Arbeitnehmer freizustellen sind, wenn sie ihre aus persönlichen Gründen kurzzeitig nicht zur Arbeit kommen können, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das gilt auch für Hitzefrei.

Voraussetzung: Der Schulausfall erfolgt so kurzfristig, dass betroffene Eltern die Betreuung nicht anderweitig organisieren können.

Das funktioniert aber nicht immer. Arbeitgeber können diese Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag ausschließen. Dann bleibt bei Hitzefrei nur noch die Möglichkeit, Urlaub einzureichen oder Freizeitausgleich zu nehmen, sofern das möglich ist.

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