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Diese Unterlagen brauchst du, um in deinen neuen Job zu starten

Nachdem du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, muss leider ein bisschen Bürokratie sein. Wir zeigen, was du beantragen solltest, um beispielsweise deine Steuer machen zu können.
Veröffentlicht am 10.08.2021
(c) dpa

Gratulation zum Ausbildungsvertrag! Jetzt heißt es, einiges zu regeln, zu entscheiden und sich nicht zuletzt um die Unterlagen zu kümmern, die zum Start in den Beruf vorliegen müssen. Als da sind:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Girokonto
  • Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (falls erforderlich)
  • Vermögenswirksame Leistungen

Steueridentifikationsnummer 

Damit der Betrieb einen Neu-Azubi beim Finanzamt anmelden kann, benötigt er dessen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit. Die elfstellige Steuer-ID haben alle Bürger und Bürgerinnen vor einigen Jahren per Post erhalten. Ist sie nicht mehr auffindbar, kann man sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) wenden und die erneute Mitteilung der ID-Nummer beantragen. Die Steuernummer brauchst du, damit dein Gehalt überhaupt erst abgerechnet werden kann und damit du deine Steuererklärung machen kannst. 

Girokonto

Wer noch kein eigenes Girokonto hat, muss spätestens mit Ausbildungsbeginn eines eröffnen, damit das Unternehmen die Ausbildungsvergütung überweisen kann.
Krankenversicherung: Mit dem Eintritt ins Berufsleben ist man nicht mehr über die Eltern krankenversichert – und muss sich nun selbst für eine Krankenkasse entscheiden. Die Leistungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.

Sozialversicherungsausweis

Azubis in der betrieblichen Ausbildung erhalten den SV-Ausweis automatisch als Dokument per Post vom Rentenversicherungsträger, wenn es sich um die erste Ausbildung und damit um den ersten sozialversicherungspflichtigen Job handelt. Nach Vorlage beim Ausbldungsbetrieb sollte er in den Jobunterlagen abgeheftet werden.

Gesundheitsbescheinigung

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Nicht-Volljährige vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Sie ist kostenlos und kann zum Beispiel von der hausärztlichen Fachkraft vorgenommen werden. Die entsprechende Gesundheitsbescheinigung erhält der Ausbildungsbetrieb.

Polizeiliches Führungszeugnis (nur in manchen Berufen nötig)

Vor allem in Berufen im Öffentlichen Dienst ist ein Nachweis erforderlich, dass man nicht schon einmal straffällig geworden ist. Das polizeiliche Führungszeugnis kann bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Vermögenswirksame Leistungen: Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Von ihrem Gehalt sparen sie dann maximal 40 Euro monatlich. In der Regel gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber; manchmal zahlt dieser sogar den vollen Betrag. Am besten wendet man sich an den Ausbilder oder das Personalbüro.

Ist alles geregelt und sind alle erforderlichen Unterlagen beisammen, steht einem erfolgreichen Start in die Ausbildung nichts mehr im Weg.