Was Minijobber wissen müssen

Wer zahlt beim Minijob die Krankenversicherung?
Minijobber sind aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung zunächst vonseiten des Arbeitgebers nicht krankenversichert. Sie sind dazu verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern. Ist der geringfügig Beschäftigte privat versichert, entfällt der Pauschalbeitrag für den Arbeitgeber. Ist ein Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung (wenn familienversichert), zahlt der Arbeitgeber 13 % bzw. 5 % (bei Minijob im Privathaushalt) des Lohns in die Krankenversicherung ein.
3 Varianten der Krankenversicherung für Mini-Jobber:
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
- Beitragsfreie Familienversicherung
- Freiwillige Krankenversicherung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
(Weitere Infos: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/personal/personalwesen/minijob/krankenversicherung-minijob/)
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Wer zahlt beim Minijob Steuern?
Man unterscheidet zwischen geringfügig entlohnten (nicht mehr als durchschnittlich 450 Euro/Monat) Mini-Jobs und kurzfristigen (Zeitraum der Beschäftigung steht von Beginn fest) Mini-Jobs:
- Geringfügig entlohnt: Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihre Einkünfte zwar in der Einkommensteuererklärung angeben, haben ansonsten keinen weiteren Aufwand. Dieser entsteht beim Arbeitgeber, der die Pauschalsteuer für das Beschäftigungsverhältnis entrichten muss
- Kurzfristig: Möglich ist eine Versteuerung mit 25 % pauschaler Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
(Mehr Details: https://www.steuern.de/minijob.html)
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Warum muss man einen Minijob anmelden?
Grundsätzlich gilt: Kommt Ihr Mini-Jobber regelmäßig und verdient monatlich bis zu 450 Euro, muss er bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dienst- und Werkleistungen sind nur dann frei von einer Anmeldung, wenn sie aus Gefälligkeit oder als Nachbarschaftshilfe zustande kommen. Alle Tätigkeiten, denen eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt, sind anmeldungspflichtig.
(Quelle: https://www.betreut.de/magazin/alltagshelfer/als-minijobber-richtig-angemeldet/)
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Wer muss einen Minijob anmelden?
Der Arbeitgeber, der einen Minijobber einstellt, muss diesen anmelden. Der Arbeitnehmer hat diesbezüglich keine Verpflichtungen. Sollte er sich in der Job-Vermittlung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter befinden, muss er seine geringfügige Beschäftigung dort melden.
(Quelle: https://www.steuerklassen.com/minijob/anmelden/)
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Was darf man beim Minijob verdienen?
Bei einem 450-Euro-Minijob kann ein Minijobber monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet der Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
(Quelle: Minijobzentrale)
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Wie viele Minijobs darf man annehmen?
Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs. Bei versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung darf ein Minijob ausgeführt werden.
(Quelle: Minijobzentrale)
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Welche Minijobs werden am besten bezahlt?
Normalweise gilt ein Minijob nicht mehr als solcher, wenn man mehr als 450 Euro verdient. Also ist schwer zu sagen, bei welchen Job man jetzt mehr oder weniger verdient. Als Kellner verdient man meistens recht gut, da man hier sogar noch Trinkgeld bekommt, was unabhängig von den 450 Euro ist. Ansonsten spricht man bei Jobs, bei denen man mehr verdient eher von Nebenjobs.
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Wo gibt man den Minijob in der Steuererklärung an?
Grundsätzlich muss eine solche Form der Beschäftigung nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent ab, die nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale fließt. In der Minijob Zentrale wird die Beschäftigung angemeldet. Der Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich nicht um die steuerrechtlichen Fragen seiner Beschäftigung kümmern.
(Quelle: https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/minijob/)
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Ab welchem Alter kann man einen Minijob ausüben?
Jugendliche dürfen in der Regel erst ab 15 Jahren – 8 Stunden am Tag – arbeiten. Bei Schülern unter 15 Jahren ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten. Hier gilt die Ausnahme, dass sie ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten können. Während der Schulferien ist das Jobben von noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen darüber hinaus bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt.
(Quelle: https://blog.minijob-zentrale.de/tag/jugendarbeitsschutzgesetz/)
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